Häufig gestellte Fragen zu Waldbestattungen:
Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines ausgewählten Baumes beigesetzt. Die Grabpflege entfällt – die Natur übernimmt die Pflege.
Die biologisch abbaubare Urne wird in ca. 80 cm Tiefe beigesetzt. Angehörige können eine persönliche Trauerfeier in Absprache mit uns in der Andachtshütte oder am Andachtsplatz gestalten – konfessionsunabhängig frei, individuell und so groß oder klein, wie gewünscht.
Die Mitarbeiter vom Gedächtniswald beraten Sie bei der Auswahl des entsprechenden Nutzungsrechts an einem Baum und begleiten die Beisetzung vor Ort. Wir bereiten die Andachtshütte bzw. den Andachtsplatz und die Grabstelle vor, tragen die Urne zur Grabstelle und setzen diese fachgerecht bei. Zudem sorgen wir für einen würdevollen und reibungslosen Ablauf im Wald.
Alle weiteren Aufgaben – wie die Abholung und Einäscherung der verstorbenen Person, die Organisation der Trauerfeier, Formalitäten sowie die Beratung der Angehörigen – übernimmt der von Ihnen beauftragte Bestatter.
So ergänzen sich Bestatter und der Gedächtniswald: Der Bestatter kümmert sich um alles rund um die Bestattung, wir um die letzte Ruhestätte im Wald.
Unser Gedächtniswald heißt alle Besucher willkommen und ist öffentlich zugänglich. Wir bitten um respektvolles Verhalten – Hunde an die Leine und Fahrräder bitte schieben.
Bei Sturm, Gewitter oder starkem Schneefall kann der Gedächtniswald aus Sicherheitsgründen geschlossen werden.
Ja. Pro Hektar werden rund 100 Bäume ausgewiesen. Diese Bäume sind durch eine Nummer gekennzeichnet, welche an der nördlichen Seite des Baumes in ca. 2 Metern Höhe angebracht ist. Unter jedem Bestattungsbaum liegen bis zu 14 Grabstellen.
Im Rahmen individueller Führungstermine werden Ihnen die verfügbaren Bestattungsbäume vor Ort gezeigt, von denen Sie sich einen Baum auswählen können. Dabei haben Sie die Möglichkeit, alle offenen Fragen rund um den Ablauf, die Beisetzung und den Grabschmuck direkt zu besprechen. Zusätzlich bieten wir alle zwei Wochen donnerstags kostenlose und unverbindliche Gruppenführungen an, bei denen Sie sich umfassend informieren können.
Nein. Nur zur Beisetzung dürfen Blumen oder ein Urnenkranz (bitte ohne Schleifen oder Plastikteile) niedergelegt werden. Der Grabschmuck wird dann nach einer Woche von einem unserer Mitarbeiter entfernt, um den natürlichen Charakter des Waldes zu bewahren. Im Anschluss soll die Natur die Grabpflege übernehmen und somit sollen die Grabstellen auch nicht kenntlich gemacht werden.
Sofern noch keine Bestattung an dem Baum stattgefunden hat, kann ein neuer Baum kostenfrei ausgewählt werden. Bei bereits erfolgter Beisetzung wird der Baumstumpf ausgefräst und ein neuer, junger Ersatzbaum gepflanzt.
Wer möchte, kann im Rahmen der Beisetzung eine Blume oder ein kleines Sträußchen (ohne Plastikschleife o.ä.) am Grab ablegen.
Bitte achten Sie zudem auf festes Schuhwerk.
Da das Bestattungsgesetz in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen den Friedhofszwang vorschreibt, können Bestattungen nur auf ausgewiesenen Friedhöfen stattfinden, zu denen auch die Gedächtniswälder gehören.
Oft wird eine Baumbestattung auf dem Friedhof mit einer Waldbestattung verwechselt. Doch das ist nicht dasselbe.
Auf vielen Friedhöfen entstehen neue Flächen, wo Bäume, Sträucher oder Findlinge gesetzt und gepflanzt werden. Die (Baum-)Bestattung findet hier weiterhin im klassischen Friedhofsumfeld statt – mit Kirche oder Kapelle in unmittelbarer Nähe.
Die Waldbestattung im Gedächtniswald dagegen geschieht mitten in der Natur.
Ein Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten – im Rahmen einer Vorsorge – für die gesamte Laufzeit gemäß Betreibervertrag des jeweiligen Gedächtniswaldes erworben werden.
Im Sterbefall kann das Nutzungsrecht wahlweise für die gesetzliche Mindestruhezeit von 20 Jahren ab Bestattungsdatum (§ 14 Niedersächsisches Bestattungsgesetz) oder für die gesamte Laufzeit gemäß Betreibervertrag des Gedächtniswaldes abgeschlossen werden.
Je nach ausgewähltem Baum sind die Kosten unterschiedlich und beginnen zum Beispiel ab 490,00 € für eine Stelle an einem Grundbaum. Dazu kommen die Beisetzungsgebühren.
Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.
Ja, sofern die Angehörigen des Verstorbenen damit einverstanden sind und der Hund angeleint ist.